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Unterricht findet regulär statt - Auch wenn Tram und Bus in Potsdam streiken

Streiks des ÖPNV // (c) picture-alliance / Reportdienste, CHROMORANGE | Christian Ohde (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Streiks des ÖPNV // (c) picture-alliance / Reportdienste, CHROMORANGE | Christian Ohde

Es kommt unregelmäßig zu Streiks der Busse, Trams und Bahnen. Bite informieren Sie sich bei einem Streik bei dem jeweiligen Betreiber:

- Webseite der ViP (Verkehr in Potsdam - Trams und Busse)

- Webseite der regioBus Potsdam Mittelmark (Überlandbusse)

- Webseite der Deutschen Bahn (rote Züge - RE/RB/S-Bahn)

 

Der Unterricht in der Schule am Nuthetal findet bei jedem Streik wie geplant pünktlich ab 8:00 Uhr statt! 

Nur Schüler und Schülerinnen die auf die jeweils bestreikten Verkehrsmittel angewiesen sind, bekommen Aufgaben aus der Schule und bearbeiten diese zu Hause. Die Fahrdienste (DRK, Johanniter, Kortschlag usw.) fahren alle regulär.

 

Wie bekommen wir die Lernaufgaben?

Schülerinnen und Schüler, die Aufgaben erhalten sollen, müssen bis 8:00 Uhr des Tages vor dem Streik schriftlich im oder bei der Klassenlehrkraft abgemeldet werden. Die Aufgaben erhalten die Schüler dann am Tag vor dem Streik im Laufe des Unterrichts oder nach Absprache auf digitalem Weg durch die Klassenlehrkraft.

 

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport teilt dazu mit (mbjs.brandenburg.de):

 

Für den Schulbesuch am Freitag gilt weiterhin das, was bei den vorherigen, durch Streik ausgelösten Beeinträchtigungen galt:

  • Alle Lehrkräfte und das pädagogische Personal sind verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Der Unterricht wird gemäß dem regulären Stundenplan vor Ort für alle Klassen und Jahrgangsstufen organisiert. Die Aufsicht über die anwesenden Schülerinnen und Schüler wird gemäß den geltenden Verwaltungsvorschriften „Aufsicht“ gewährleistet.

  • Schülerinnen und Schüler, die auf den öffentlichen Personenverkehr angewiesen sind und absehbar nicht die Schule besuchen können, erhalten Lernaufgaben von ihren Lehrkräften zur Bearbeitung. 
    [...]

  • Schülerinnen und Schüler, die mit Lernaufgaben versorgt sind, gelten an diesem Tag als entschuldigt, sofern die Eltern [...] dies der Schule mitgeteilt haben. 

 

- Die Schulleitung